RS System GmbH

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Backwaren, die Zubereitung von Speisen und Tiefkühlsnacks, Süßspeisen, Back- und Snackspezialitäten sowie das Betreiben von Schnellrestaurants und von Systemsgastronomien.

RS System GmbH
Gärtnerweg 32
31840 Hessisch Oldendorf

Amtsgericht Hameln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 09.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 09.01.2025

36 IN 92/24 -4: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS System GmbH, Gärtnerweg 32, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 223196), vertr. d.: Roland Schmidt, Gärtnerweg 32, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), ist am 07.01.2025 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511/6262870, Fax: 0511/62628710, E-Mail: [email protected], Internet: www.rae-eckert.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 07.01.2025

Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Insolvenzverwalter

Rainer Eckert
Rechtsanwalt

Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB

Robert-Enke-Str. 1
30169 Hannover

Telefon: +49 511 6262870
Email: [email protected]
Web: rae-eckert.de
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