Sächsische Bio-Dünger Feld und Garten GmbH

Agrar & Tiere Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Herstellung und Verkauf von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft; Gartenbau; Anbau von Obst, Gemüse und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Vermarktung, Vertrieb und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Sächsische Bio-Dünger Feld und Garten GmbH
Wilhelmsplatz 12
02826 Görlitz
Telefon: +49 3581 7925476
www.sbdfertilizer.com

Amtsgericht Dresden

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Sachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Marcin Piotr Tippe

Veröffentlicht: 29.08.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 29.08.2024

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/544 IN 1537/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sächsische Bio-Dünger Feld und Garten GmbH, Wilhelmsplatz 12, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39122
vertreten durch den Geschäftsführer Marcin Piotr Tippe

- wurde am 26.08.2024 um 15:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Annett Kittner-Treublein, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich: [email protected] Telefax: 0351 4400751 Telefon geschäftlich: 0351 4400740

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 07.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.11.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.


Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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