Sanka 24 GmbH
Personaldienstleistung
Sanka 24 GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
www.sanka24.de
Amtsgericht Leipzig
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Sachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Volker Reinhardt
Veröffentlicht: 04.06.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 04.06.2024
Aktenzeichen: 405 IN 270/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanka 24 GmbH, Jahnallee 14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27718
vertreten durch den Geschäftsführer Volker Reinhardt
- wurde am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 2534760 Telefax: 0341 2534761 Email geschäftlich: [email protected]
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|die Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
|die Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte gemäß § 277 InsO
|die Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes gemäß § 284 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung gemäß § 66 Abs. 3 InsO
|die Beauftragung einers Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 26.06.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Insolvenzverwalter
Rüdiger Weiß
Rechtsanwalt
Nonnenstr. 17
4229 Leipzig
Email: [email protected]
Web: wallnerweiss.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Personal- und Wirtschaftsberatung sowie Büroservice.
15537 Gosen-Neu Zittau
Brandenburg -
Private Arbeitsvermittlung sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten.
10589 Berlin
Berlin -
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Personaldienstleistung. An- und Verkauf von Automobilen. Personalbeförderung und Transporte. Reinigungsdienste, Bau- und Abrissarbeiten.
60329 Frankfurt
Hessen -
Unternehmensberatung
32051 Herford
Nordrhein-Westfalen -
Die Personalvermittlung, Personalentwicklung und Arbeitnehmerüberlassung.
19055 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern -
Vermittlung von Personal und die Überlassung eigener Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in diversen Branchen.
49661 Cloppenburg
Niedersachsen -
Unternehmensberatung.
20253 Hamburg
Hamburg -
E-Learning-Plattform in den Bereichen Vermarktungsstrategien und Positionierung sowie Personalentwicklung und Erwachsenenweiterbildung; Entwicklung, Vermarktung von und Handel mit Lernangeboten.
97234 Reichenberg
Bayern -
Erbringen von Beratungsleistungen in den Bereichen Einkauf, Disposition, Produktion, Personal, Marketing, Vertrieb, Controlling, Unternehmensstrategie, Unternehmensentwicklung, sowie lnterimsmanagement, Betriebs- und Geschäftsführung, Unternehmensberatung, Turnaround-Beratung sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
80802 München
Bayern -
Vermittlung von Fach- und Führungskräften in der digitalen und IT-Welt. Dabei werden international tätige Unternehmen und Agenturen bei der Besetzung von Vakanzen, sowohl in den Bereichen Webentwicklung, IT & Softwareentwicklung, Digital- Advertising & Marketing, Mobile Business und E-Commerce, als auch bei der Besetzung von klassischen Berufsbildern aus dem digitalen Agenturumfeld und der IT-Branche, wie z.B. Projekt-, Sales- und Account Management, beraten und unterstützt.
51063 Köln
Nordrhein-Westfalen
Zeige 1 - 10 von 407 Ergebnissen
Seite 1 von 24
Wirtschaftsgüter im Bereich Personaldienstleistung
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Personaldienstleistung.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.