SITU Asset Management GmbH
Finanzdienstleistungen & Beteiligungsgesellschaften
SITU Asset Management GmbH
Ahornweg 31
14476 Potsdam
www.situ-estate.com
Amtsgericht Potsdam
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Brandenburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 27.04.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SITU Asset Management GmbH, Ahornweg 31, 14476 Potsdam,
Geschäftszweig:
Das Gründen und Erwerben von Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an solchen Gesellschaften
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 180368
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 19. April 2024, um 15 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Verfahren mit den Aktenzeichen 6.50 IN 128/23 und 6.50 IN 238/23 werden unter dem Aktenzeichen 6.50 IN 128/23 verbunden.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Martin Herrmann, Fasanenstraße 77, 10623 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
10.7.2024, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, Insolvenzgerichts, Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2 Wochen zulässig. Die Notfrist entweder beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, 19.04.2024
Insolvenzverwalter
Martin Herrmann
Rechtsanwalt
HKB Rechtsanwälte PartG
Fasanenstr. 77
10623 Berlin
Email: [email protected]
Web: hkp-rechtsanwaelte.de
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Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen an Unternehmen im In- und Ausland.
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Erwerb und Verwaltung von Vermögen, insbesondere von Immobilien und Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Gesellschaften.
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Die Übernahme der Geschäftsführung und die persönliche Haftung von anderen Unternehmen, insbesondere in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.
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