St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees gGmbH
Medizin & Pflege
St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees gGmbH
Willibrordstraße 9
46446 Emmerich am Rhein
www.willibrord.de
Amtsgericht Kleve
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Karl-Ferdinand von Fürstenberg
Veröffentlicht: 25.05.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 25.05.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 2816 eingetragenen St. Willibrord-Spital Emmerich-Rees gGmbH, gegründet am 19.04.1980, Willibrordstraße 9, 46446 Emmerich am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl-Ferdinand von Fürstenberg, Kramperstraße 1, 46483 Wesel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 02.10.2024, 10:00 Uhr, Einlass ab 9:15 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Kolpinghaus, Kolpingstraße 11, 47533 Kleve,
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.10.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, , Sitzungssaal C -9 (Untergeschoss).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
39 IN 30/24
Amtsgericht Kleve, 01.08.2024
Insolvenzverwalter
Bero-Alexander Lau
Rechtsanwalt
Graf-Adolf-Platz 15
40213 Düsseldorf
Email: [email protected]
Web: whitecase.com
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Betreiben von voll- und teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Pflege von alten und kranken Menschen in der Altenhilfe sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Zusätzlich können alle Tätigkeiten im Rahmen des SGB V und SGB XI von der Gesellschaft vollzogen werden. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
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Die Gesellschaft betreibt eines allgemeinen Krankenhauses in Geesthacht mit Schwerpunkt Adipositas-Behandlung und eine psychiatrische Tagesklinik in Schwarzenbek, ferner seit dem 01.01.1997 eine psychiatrische Abteilung in Geesthacht (50 Betten) und ab dem 01.01.2002 eine psychiatrische Tagesklinik in Mölln . Das Krankenhaus Geesthacht führt die Fachabteilungen Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Anästhesie/Schmerztherapie, Psychiatrie sowie Belegabteilung HNO, ferner Eröffnung in 2004 der Stroke Unit (Spezialeinheit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten) sowie 12 tagesklinische Plätze in der Psychosomatik.
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Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Der Zweck wird verwirklicht durch die Förderung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kliniken, Tageskliniken, Altenpflegeeinrichtungen und Wohnanlagen sowie weiteren Einrichtungen der Versorgung von Patienten und Bewohnern, insbesondere durch den Betrieb der Klinik und Tagesklinik für Geriatrie und des Seniorenzentrums in Geesthacht und an anderen Orten sowie von Ausbildungsstätten, Nebenbetrieben und sonstigen Einrichtungen zur stationären und ambulanten Versorgung von Patienten unabhängig von Rasse, Nationalität, Religionszugehörigkeit und Wohnsitz. Das Unternehmen hat das Recht, Beteiligungen zu erwerben, zu halten und zu veräußern. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche tätig. Aufgabe der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften.
12205 Berlin
Berlin -
Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit den ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und den nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch das Tätigwerden im Sinne des § 140b SGB V.
21502 Geesthacht
Schleswig-Holstein -
Hausnotrufsystemen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die es älteren, behinderten, kranken oder pflege- bzw. unterstützungsbedürftigen Menschen ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen,
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Die Erbringung von Bau- und Renovierungsleistungen aller Art, insbesondere im medizinischen Bereich.
28205 Bremen
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Erwerb und Verkauf von medizinischen Produkten, Erbringung von Beratungsleistung im Zusammenhang mit medizinischen Produkten und OP Behandlungseinheiten, Erstellung von Arbeitsanweisungen für Produzenten medizinischer Produkte, Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
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