Studio die Wohnform GmbH

Architekten & Planungsbüros

Betrieb eines Innenarchitektur- und Designbüros

Studio die Wohnform GmbH
Bovestr. 4
22041 Hamburg
Telefon: +49 40 707080-66
www.sdw-design.de

Amtsgericht Hamburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Hamburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 22.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 22.11.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 340/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 64038 eingetragenen Studio die Wohnform GmbH, Bovestraße 4, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Iris Otto-Dürr, ist am 19.11.2024, um 18:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Geschäftszweig: Betrieb eines Innenarchitektur- und Designbüro

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 340/24
Amtsgericht Hamburg, 19.11.2024

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