taglicht studios GmbH

Kunst & Kultur

die Produktion und der Vertrieb von Filmen, die Herstellung und der Handel mit audiovisuellen Bild- und/oder Tonträgern sowie die musikverlegerische Tätigkeit (Vervielfältigung, Verbreitung und Verwertung von Musik, insbesondere Filmmusik)

taglicht studios GmbH
Cäsarstr. 58
50968 Köln
Telefon: +49 221 34909-0
www.taglicht.de

Amtsgericht Köln

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 08.11.2024

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Amtliche Veröffentlichung vom: 08.11.2024

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 382/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120576 eingetragenen taglicht studios GmbH, Cäsarstr. 58, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Garland Georg Hansmann, Droste-Hülshoff-Weg 12 a, 88709 Hagnau

Geschäftszweig: die Produktion und der Vertrieb von Filmen, die Herstellung und der Handel mit audiovisuellen Bild-und/oder Tonträgern sowie die musikverlegerische Tätigkeit (Vervielfältigung,


ist am 06.11.2024, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70k IN 382/24
Amtsgericht Köln, 06.11.2024

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