Tannhäuser-Elektronik GmbH

Maschinenbau Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel Baunebengewerbe

Herstellung, Montage und der Vertrieb von elektronischen Alarmanlagen, mechan. Sicherheitstechn., Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungssystemen und Kommunikationsgeräten; ferner Schlüsseldienst

Tannhäuser-Elektronik GmbH
Ringstr. 38
33397 Rietberg
Telefon: +49 5244 3434
www.tannhaeuser-elektronik.de

Amtsgericht Bielefeld

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Frau Christina Wüllner und Frau Maria-Theresia Tannhäuser

Veröffentlicht: 28.09.2024

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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 721/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5950 eingetragenen Tannhäuser-Elektronik GmbH, Ringstraße 38, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Christina Wüllner und Frau Maria-Theresia Tannhäuser

Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von elektronischen Sicherheitsanlagen, Bearbeitung elektronischer Bauteile und Bestückung von Leiterplatten


ist am 26.09.2024, um 11:40 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 721/24
Amtsgericht Bielefeld, 26.09.2024

Insolvenzverwalter

Axel Geese
Rechtsanwalt

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