TE Elektro, Bau und Renovierungs UG (haftungsbeschränkt)

Baunebengewerbe Handwerksbetriebe

Elektro-, Trockenbau- und Ausbauarbeiten sowie Tätigkeiten als Generalunternehmer und/oder Generalübernehmer.

TE Elektro, Bau und Renovierungs UG (haftungsbeschränkt)
Scharnhorststr. 2
41460 Neuss

Amtsgericht Düsseldorf

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Nordrhein-Westfalen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Heinrich Achim Erz

Veröffentlicht: 07.09.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 07.09.2024

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 149/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 23253 eingetragenen TE Elektro, Bau und Renovierungs UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststr. 2, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinrich Achim Erz, Rathelbeckstr. 372, 40627 Düsseldorf ist am 04.09.2024, um 18:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13, 41460 Neuss bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

505 IN 149/24
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2024

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