ubirch GmbH
Büro- & EDV-Dienstleistungen
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten in den Bereichen Internet of Things und Home-Automation sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen
ubirch GmbH
Im Mediapark 5
50670 Köln
Telefon:
+49 221 99988230
www.ubirch.de
Amtsgericht Köln
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 08.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 08.12.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82994 eingetragenen ubirch GmbH, gegründet am 28.11.2014, Im Mediapark 5, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Noller, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Matthias Leo Jugel, Im Mediapark 5, 50670 Köln und Herrn Karim Attia, Im Mediapark 5, 50670 Köln
Geschäftszweig: die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten in den Bereichen Internet of Things und Home-Automation sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Joscha Stothfang, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth, Telefon: 02233/9793790, Fax: 022339793799.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.04.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Ganzen oder in Teilen freihändig an Dritte oder an nahestehende Personen i.S.d. § 162 InsO zu veräußern bzw. die Gläubigerversammlung stimmt einer solchen ggf. bereits erfolgten Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens zu,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, die Annahme oder Aufnahme eines solchen Rechtsstreites abzulehnen oder beizulegen, oder zur Vermeidung solcher Rechtsstreitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit) bzw. äußert sich nicht bis zum schriftlichen Termin
, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70k IN 419/24
Amtsgericht Köln, 01.02.2025
Insolvenzverwalter
Joscha Stothfang
Brabanter Platz 1
50354 Hürth
Email: [email protected]
Web: hww.eu
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus den Branchen
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Der Handel/Internethandel mit Elektronikartikeln und Elektronikzubehör.
45141 Essen
Nordrhein-Westfalen -
Der Vertrieb und die Vermietung von mobilen Gegenständen, die Forschung, Entwicklung und Produktentwicklung von Software und Messtechnik sowie den Vertrieb von Lizenzen.
79111 Freiburg
Baden-Württemberg -
Die Erbringung von Servicedienstleistungen im digitalen Bereich.
10719 Berlin
Berlin -
Planung, Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von EDV-Anlagen sowie die Schulung und Systemberatung in der Datenverarbeitung. Es werden Dienstleistungen und Produkte in den Marktsegementen -Öffentliche Auftraggeber (einschl. Forschung und Lehre) - Gesundheitswesen - Industrieunternehmen angeboten. Hauptregionen sind Berlin/Brandenburg weitere Bundesländer sind Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen/Anhalt.
14532 Kleinmachnow
Brandenburg -
Betrieb eines Onlineshops und Beteiligungen an gleichgelagerten Unternehmen sowie Servicetätigkeiten im Bereich Gastronomie- und Großküchentechnik. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassunge errichten.
24539 Neumünster
Schleswig-Holstein -
Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen auf 4 Etagen. Gesamtfäche 4.000 qm
73033 Göppingen
Baden-Württemberg -
IT-Service und EDV-Beratung
50933 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Die Erstellung, der Betrieb und die Vermarktung von digital distribuierten Computerspielen (Onlinegames) und Smartphonespielen (Apps) sowie von sonstigen Online-Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
96052 Bamberg
Bayern -
Der Vertrieb sowie die Herstellung von Heimtextilien.
67112 Mutterstadt
Rheinland-Pfalz -
Erbringung von Beratungs-, Schulungs-, Ausbildungs- und Supportdienstleistungen, Lohnabrechnungen, Coaching, Pflegeplanung, Pflegeberatung, Hilfeplanung, Gesundheitsvernetzung, Organisation, Ressourcenoptimierung und Verwaltung für Einzelpersonen und Organisationen im Gesundheits- und Case Management sowie zur beruflichen und sozialen Reintegration, Erbringung von Dienstleistungen zur Vermittlung von Personen in Form der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Vermittlung von Selbstständigen, Budgetverwaltung, Assistenzdienst.
10785 Berlin
Berlin
Zeige 1 - 10 von 2228 Ergebnissen
Seite 1 von 157
Wirtschaftsgüter im Bereich Büro- & EDV-Dienstleistungen, Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Büro- & EDV-Dienstleistungen, Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.