URBN Digital GmbH
Werbung & Marketing
Gegenstand ist die Videoproduktion, Live-Streaming, Werbetechnik, Grafikerstellung, Medienerstellung, Warenhandel, Eventdienstleistungen und branchenübliche Dienstleistungen.
URBN Digital GmbH
Averdiekstr. 5
49078 Osnabrück
Telefon:
+49 541 507984321
urbn-digital.de
Amtsgericht Osnabrück
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Niedersachsen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 18.10.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 18.10.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, (Bürostation), Gesmolder Str. 55, 49084 Osnabrück, Tel.: 0541/5079 8235, Fax: 0541/5079 8522, E-Mail: [email protected].
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.10.2024
Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" / "Datenschutz"). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Insolvenzverwalter
Stephan Michels
Rechtsanwalt
Gesmolder Str. 55
49084 Osnabrück
Email: [email protected]
Web: michels-inso.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Versandhandel und örtliche Handel mit Textil- und Printprodukten sowie die Suchmaschinenoptimierung von Internetseiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
27798 Hude
Niedersachsen -
Messeservice für Messen im In- und Ausland sowie genehmigungsfreier Export und Import von Waren aller Art, insbesondere im Zusammenhang mit dem Messeservice.
12627 Berlin
Berlin -
Handel, Herstellung, Planung von Licht; Marketingagentur
51702 Bergneustadt
Nordrhein-Westfalen -
1. die Produktion und Distribution von Druckereierzeugnissen, insbesondere Initialisierung und Überwachung von Produkten und Verarbeitung verschiedenster Dialog- und Handelsmarketing-Materialien für Anwender und Werbeagenturen. 2. die Marketing- und Kommunikationsberatung, insbesondere in den Bereichen CRM und Dialogmarketing, mit den Schwerpunkten Entwicklung von Werbe- und Marketingstrategien, Projekt- und Kundenmanagement. 3. die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungen in weiteren Branchenzweigen, insbesondere im Bereich des Transportwesens.
92449 Steinberg am See
Bayern -
Durchführung und Veranstaltung von Events, Clubshows, Konzerten, Festivals und Partys, einschließlich Abholservice, Autovermietung, Verwaltung von Ticketsystemen und Werbeagentur, sowie Vermietung von Fahrzeugen.
10553 Berlin
Berlin -
Entwickeln, Erschaffen, Produzieren und Vertreiben aller Arten von audio-visuellen, gedruckten und digitalen Marketing- und Werbematerialien für Spiel- und Fernsehfilme bzw. -serien, Spiele, Apps und andere medial zu verbreitende Anwendungen für alle Plattformen und Medien.
10117 Berlin
Berlin -
Erbringung von Dienstleistungen im Internet, Media- und Marketingbereich, Vertrieb von innovativen Produkten.
81377 München
Bayern -
Entwicklung von Marketingkonzepten, Corporate-Design-Konzepten, Werbekampagnen und einzelnen Werbeträgern und -mitteln aus allen Bereichen der Unternehmenskommunikation; Textentwicklung, Textoptimierung und Lektorat; konzeptionelle, grafische und satztechnische Leistungen für Print-und Nonprintprodukte; konzeptionelle, grafische und technische Leistungen im Bereich Produktdesign und Messegestaltung; Leistungen zur Druckvorstufe für Printmedien und Produktionsvorbereitung anderer Medien; technische, inhaltliche und grafische Konzepte für Internetpräsentationen; technische, inhaltliche und grafische Umsetzung von Internetpräsentationen; Programmierung internetbasierter Anwendungen; technische, strukturelle und inhaltliche Optimierung von Internetpräsentationen; Vermittlung, Einkauf und Verkauf von Leistungen zur Produktion von Print und Nonprint-Werbeträgern und -Werbemitteln.
09113 Chemnitz
Sachsen -
Mediengestaltung, Betreiben einer Werbeagentur.
34130 Kassel
Hessen -
Verleih und Verkauf von Veranstaltungstechnik sowie Aufbau, Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
99095 Erfurt
Thüringen
Zeige 1 - 10 von 546 Ergebnissen
Seite 1 von 39
Wirtschaftsgüter im Bereich Werbung & Marketing
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Werbung & Marketing.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.