3XL Music UG (haftungsbeschränkt)
Kunst & Kultur
3XL Music UG (haftungsbeschränkt)
Neckarweg 29
51061 Köln
Amtsgericht Köln
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Daniela Hüllenhütter
Veröffentlicht: 24.02.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 24.02.2024
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 101114 eingetragenen 3XL Music UG (haftungsbeschränkt), Neckarweg 29, 51061 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Hüllenhütter, Neckarweg 29, 51061 Köln
Geschäftszweig: Tournee Service, Musikproduktionen sowie Dienstleistung im Eventbereich.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.02.2024, um 11:22 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 336600, Fax: 0221 33660317.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 22.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. (§ 160 InsO):
- Ermächtigung zur notfalls gerichtlichen Geltendmachung der bestehenden anfechtungsrechtlichen Rückgewähransprüche und/oder Vergleiche hierüber zu schließen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 03.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 201/23
Amtsgericht Köln, 22.02.2024
Insolvenzverwalter
Mike Westkamp
Rechtsanwalt
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Kennedyplatz 2
50679 Köln
Email: [email protected]
Web: goerg.de
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Baden-Württemberg -
Die Produktion, Vermittlung und Abwicklung von Filmvorhaben, von Coproduktionen sowie die Beteiligung an solchen. Der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Der Erwerb, die Veräußerung, Vermittlung und Verwertung von Filmrechten aller Art. Der Erwerb von Grundstücken, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art sowie der Erwerb und die Veräußerung von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist als Bauträger tätig.
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Baden-Württemberg -
Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) die Verwirklichung des Satzungszwecks. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb und die regelmäßige Unterhaltung des Kunsthauses Göttingen (Düstere Straße 7 in 37073 Göttingen), insbesondere als Ausstellungsort für bildende Kunst und Kultur sowie als Ort für Bildung, Vermittlung und Interaktion mit Kunst und Kultur, b) die Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturausstellungen, Vortrags- und sonstigen Veranstaltungen für bildende Kunst und Kultur sowie c) die Herausgabe von kulturellen und kunstwissenschaftlichen Publikationen wie Katalogen und Werkverzeichnissen, soweit sich diese Publikationen auf Kunst und Kultur beziehen, die im Kunsthaus Göttingen ausgestellt bzw. dargeboten wird.
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Baden-Württemberg -
Der Betrieb eines Musiklabels, Produktion und Veröffentlichung von Musik und Videos, Künstlervermittlung und Management für Künstler, Dienstleistungen einer Werbeagentur sowie Webdesign, Ankauf und Verkauf, Reparatur und Folierung/Personalisierung von Musikinstrumenten, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Lager, Logistik, Spedition und Vermietung von Fahrzeugen sowie E-Zigaretten-Handel im Online- und Einzelhandel, ferner der Betrieb eines Imbisses und Grillfahrzeuges sowie der Lebensmitteleinzelhandel
51145 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Vermietung und der Verkauf von Veranstaltungstechnik (Bühne, Licht, Ton, Deko, Messestände u. ä.) sowie Organisation und Durchführung von Konzerten und Veranstaltungen sowie die Vermietung und Bereitstellung von Studios zur Film- und Videoproduktion sowie die Durchführung von Livestreams. Es werden auch mobile Studioeinheiten vermietet und Dienstleistungen wie Beratung und Betreuung bei Aufnahmen angeboten.
49453 Rehden
Niedersachsen -
Die Medien-, Film- und Postproduktion.
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Berlin -
Die Förderung von Kunst und Kultur; die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; sowie die Förderung der Volks- und Berufsbildung für nachhaltige Förderung Entwickllung auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeitsentwicklung im urbanen Raum.
28199 Bremen
Bremen -
Der Entwurf und die Umsetzung/Realisierung von Kunst am Bau/Kunstobjekten.
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Hinweis
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