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Gewerbering 3
08451 Crimmitschau
Sachsen

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Amtsgericht: Amtsgericht Chemnitz

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Björn Gollenbeck

Veröffentlicht: 12.03.2024

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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1920/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der abc direkt24 GmbH, Gewerbering 3, 08451 Crimmitschau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 11262
vertreten durch die Gesellschafterin Andrea Maria Gollenbeck
vertreten durch den Gesellschafter Björn Gollenbeck

ergeht am 08.03.2024 nachfolgende Entscheidung:




1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel mit Produkten des Baubedarfs) wird am 08.03.2024 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Herr
Dipl.-Kfm. Andre Schirrmeister
Ankerstraße 3 a
06108 Halle (Saale)
Telefon geschäftlich: 0345 2308811
Telefax: 0345 2308888
Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 26.04.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 07.06.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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