ArPoCo GmbH

Medizin & Pflege

ArPoCo GmbH
Herforder Straße 69
33602 Bielefeld
Nordrhein-Westfalen

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Amtsgericht: Amtsgericht Bielefeld

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Arne Pohl

Veröffentlicht: 10.04.2024

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Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 248/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45685 eingetragenen ArPoCo GmbH, Herforder Straße 69, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Pohl, Hans-Krebs-Straße 19, 30625 Hannover

Geschäftszweig: der Handel mit medizinischen Verbrauchsmaterialien u.a..


ist am 08.04.2024, um 16:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstr. 4+6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 248/24
Amtsgericht Bielefeld, 08.04.2024

Insolvenzverwalter

Moritz Sponagel
Rechtsanwalt

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