Aufzug-Technik UG (haftungsbeschränkt)

Handwerksbetriebe

Aufzug-Technik UG (haftungsbeschränkt)
Siegfriedstraße 339c
64646 Heppenheim
Hessen

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Amtsgericht: Amtsgericht Darmstadt

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Beate Erika Keil

Veröffentlicht: 16.03.2024

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Geschäfts-Nr.: 9 IN 136/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aufzug-Technik UG (haftungsbeschränkt), Siegfriedstraße 339c, 64646 Heppenheim (AG Darmstadt, HRB 105249), vertr. d.: Beate Erika Keil, 64385 Reichelsheim (Odenwald), (Geschäftsführerin), ist am 14.03.2024 um 17:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Andrea Grünewälder, Wilhelmstraße 46, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/5905070, Fax: 06252/79 47 57 8 bestellt worden.

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

Amtsgericht Darmstadt, 14.03.2024

Insolvenzverwalter

Andrea Grünewälder
Rechtsanwältin

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