B. Zander GmbH

Baunebengewerbe

B. Zander GmbH
Wilsnacker Straße 50
04207 Leipzig
Sachsen

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Amtsgericht: Amtsgericht Leipzig

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Bert Zander

Veröffentlicht: 27.02.2024

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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander

- wurde am 26.02.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de Telefon geschäftlich: 0341 48664 14 Telefax: 0341 48664 28

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzverwalter

Michael Hawelka
Rechtsanwalt

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