Bäckerei Mäschle OHG

Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel

Bäckerei Mäschle OHG
Uhlmannstr. 3
88471 Laupheim
Baden-Württemberg

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Amtsgericht: Amtsgericht Ravensburg

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Christian Mäschle, Harald Mäschle

Veröffentlicht: 03.04.2024

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20 IN 48/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Bäckerei Mäschle OHG, Uhlmannstr. 3, 88471 Laupheim, vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Christian Mäschle und Harald Mäschle
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 640865
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Winterhoff Rechtsanwalts GmbH, Söflinger Straße 70, 89077 Ulm
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Schiller
Maggistraße 5, 78224 Singen
Telefon: 07731 169059 0
Telefax: 07731 169059 99
Email: florian.schiller@pluta.net
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 29.04.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 08.05.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 002, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 08.05.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 002, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Der vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.


Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.04.2024

Insolvenzverwalter

Florian Schiller
Rechtsanwalt

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