BERA GmbH

Personaldienstleistung

BERA GmbH
Bahnhofstraße 22
74523 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtsgericht: Amtsgericht Heilbronn

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Bernd Rath

Veröffentlicht: 03.04.2024

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

5 IN 8/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BERA GmbH, Bahnhofstraße 22, 74523 Schwäbisch Hall, vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Rath
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 571573
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols & Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin, Gz.: BERA GmbH
Geschäftszweig: Überlassung und Vermittlung von Arbeitnehmern
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2024 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke
Stresemannstraße 79, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 8604000
Telefax: 0711 86040001
Email: kontakt@menoldbezler.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.05.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 21.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters bzw. die Wahl eines Insolvenzverwalters für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung, über die Beauftragung des Verwalters oder der Schuldnerin mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 284 InsO), für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, über die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtshandlungen der Schuldnerin durch den Verwalter (§ 277 InsO), über die Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), über die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 278 InsO) sowie über die in den §§ 157 ff InsO bezeichneten Angelegenheiten: Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens (§ 157 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 InsO) insbesondere Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder eines Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert; die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§ 162 InsO); die Ermächtigung des Sachwalters zur Prozessführung zur Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen, insbesondere Insolvenzanfechtungsansprüche, sowie alternativ zur vergleichsweisen Erledigung entsprechender Ansprüche durch Abschluss wirtschaftlich sinnvoller Vergleiche wird anberaumt auf
Montag, 17.06.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn


6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 17.06.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
- Systemair GmbH, Seehöfer Straße 45, 97944 Boxberg
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Fischer
- Sparkasse Schwäbisch Hall Crailsheim, Hafenmarkt 1, 74523 Schwäbisch Hall
- Bundesagentur für Arbeit, 76089 Karlsruhe
- Patrick Salzer, Bahnhofstraße 22, 74523 Schwäbisch Hall
- HomE of Mobility GmbH, Am Fuchsenacker 2, 97877 Wertheim
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Ruchti
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 01.04.2024

Insolvenzverwalter

Sebastian Mielke
Rechtsanwalt

Jetzt freischalten

Wirtschaftsgüter im Bereich Personaldienstleistung

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Arbeitsvermittlung, Auffang- und Qualifizierungsbetrieb, Personalvermittlung, Personalberatung, Coaching und Training, Model-Agenturen, Unternehmensberatung.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.

Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.

Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.