BPI Service GmbH

Baunebengewerbe Garten & Landschaftsbau Hausdienstleistungen

Bauhilfsleistungen (insbesondere Abbruch Mauerwerk, Abbruch Fliesen, Mauerwerkdurchbruch, Gipskartonwände entfernen, Rückbau Trockenwände, Demontage Fenster, Demontage Lampen, Ausbau Holztür mit Glasfüllung, Ausbau Innentüren, Demontage der vorgehängten Dachrinne, Demontage vorhandener Regenfallrohre einschließlich Mauerhaken, Deckenbekleidung aus Kunststoff entfernen, Dämmmaterial entfernen, Rückbau Heizkörper inkl. Rohre, Rückbau Sanitärkeramik inkl. Abwasserleitung, Fenster entfernen, Rückbau Bodenbelag, Rückbau Türblatt und Zargen, Rückbau Kabelschächte, Rückbau Deckenplatten, Außenwandbekleidung aus Kunststoff entfernen, Pflasterdecke aufbrechen, Wurzelstöcke roden),

BPI Service GmbH
An der Pastoa 13
03042 Cottbus
Telefon: +49 355 7296221
www.bpi-gmbh-cottbus.de

Amtsgericht Cottbus

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Brandenburg

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Herrn Rene Hannemann

Veröffentlicht: 14.09.2024

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In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
BPI Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 14437), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Hannemann, An der Pastoa 13, 03042 Cottbus,
ist heute, am 12.09.2024, um 09.45 Uhr
Herr Rechtsanwalt Enrico Schwartz, Schillerstraße 58, 03046 Cottbus
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 175/24

Insolvenzverwalter

Enrico Schwartz
Rechtsanwalt

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Hinweis
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