BPV GmbH

Büro- & EDV-Dienstleistungen

BPV GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 3
59423 Unna
Nordrhein-Westfalen

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Amtsgericht: Amtsgericht Dortmund

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Hardy Pesch, Torsten Blaes

Veröffentlicht: 24.04.2024

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 45/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7892 eingetragenen BPV GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hardy Pesch, und Herrn Torsten Blaes,

Geschäftszweig: Erbringung von Beratungs- und Dienstleistung sowie der Handel mit Hard- und Software (nicht Einzelhandel) im Telekommunikations- und IT-Bereich


ist am 23.04.2024, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Arndtstraße 30, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 45/24
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2024

Wirtschaftsgüter im Bereich Büro- & EDV-Dienstleistungen

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Hardware, Software, Büromaschinen, Büro-Service, Internetdienstleistung, Kommunikationsgeräte und -verträge, Handyläden, Alarmanlagen u. Sicherheitstechnik, Wartungsarbeiten, Instandhaltung, EDV-Service, Übersetzungsbüro, Telekommunikation, Internet-Plattformen, Callcenter, Drucker, Kopierer, Buchhaltungsservice, Technologieentwicklung.

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.