BPV GmbH
Büro- & EDV-Dienstleistungen
BPV GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 3
59423 Unna
Nordrhein-Westfalen
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtsgericht: Amtsgericht Dortmund
Status: Sicherungsmaßnahmen
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Hardy Pesch, Torsten Blaes
Veröffentlicht: 24.04.2024
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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7892 eingetragenen BPV GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hardy Pesch, und Herrn Torsten Blaes,
Geschäftszweig: Erbringung von Beratungs- und Dienstleistung sowie der Handel mit Hard- und Software (nicht Einzelhandel) im Telekommunikations- und IT-Bereich
ist am 23.04.2024, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Arndtstraße 30, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 45/24
Amtsgericht Dortmund, 23.04.2024
Insolvenzverwalter
Sebastian Henneke
Rechtsanwalt
Arndtstr. 30
44135 Dortmund
Email: kontakt@hrm-rechtsanwaelte.de
Web: hrm-rechtsanwaelte.de
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