Cargo Link Transport + Logistik GmbH

Transport & Logistik

Cargo Link Transport + Logistik GmbH
Karpfangerstraße 14
20459 Hamburg
Hamburg

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Amtsgericht: Amtsgericht Hamburg

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Ritter Jessica, Jörg Cappel, Sven Ritter

Veröffentlicht: 19.04.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 136/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 46137 eingetragenen Cargo Link Transport + Logistik GmbH, Karpfangerstraße 14, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ritter Jessica, Herrn Jörg Cappel, Herrn Sven Ritter

Geschäftszweig: Die Besorgung von Transportgeschäften jeder Art als Spediteur einschließlich Luftfrachtspedition und Seehafenspedition sowie die Durchführung von Transporten, Lagerung, Disposition und Entwicklung von logistischen Konzepten für IndustrieUnternehmen, ferner die Übernahme und Durchführung von Aufgaben jeder Art im Logistik-Bereich. Zweck der Gesellschaft femer der Handel mit Paletten und Containern sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.

ist am 18.04.2024, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


67a IN 136/24
Amtsgericht Hamburg, 18.04.2024

Insolvenzverwalter

Marc-André Borchert
Rechtsanwalt

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