dokeshi GmbH

Personaldienstleistung

dokeshi GmbH
Westholz 98
44328 Dortmund
Nordrhein-Westfalen

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Amtsgericht: Amtsgericht Dortmund

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mona Marszalek

Veröffentlicht: 04.04.2024

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 12/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34378 eingetragenen dokeshi GmbH, Westholz 98, 44328 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mona Marszalek, Westholz 98, 44328 Dortmund

Geschäftszweig: Das Betreiben einer Firma, die unter anderem, aber nicht ausschließlich über das Internet, Produkte wie Schokolade, pp


ist am 03.04.2024, um 12:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Bunzel, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

255 IN 12/24
Amtsgericht Dortmund, 03.04.2024

Insolvenzverwalter

David Bunzel
Rechtsanwald

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