E & B Rail Service GmbH

Baunebengewerbe Transport & Logistik

1. Gleisinstandhaltungsarbeiten 2. Ausstattung der Schienenwege 3. Verkehrssicherung 4. Arbeiten als Sicherungsposten 5. Be,- und Entladung von Containern 6. Kommissionierungsarbeiten 7. Lagerarbeiten 8. Groß und Einzelhandel mit Waren aller Art. z.B. Lebensmitteln, Elektrowaren, Maschinen, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugteilen, Karton, Papier und Geschenkartikeln, Haushaltswaren 9. Transportarbeiten bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen 10. Gebäudereinigungsarbeiten 11. Kabelverlegungsarbeiten Hoch und Tiefbau 12. Personal- und Materialsicherung von Gleisbaustellen.

E & B Rail Service GmbH
Lerchenweg 11
21217 Seevetal
www.eb-rail-service.de

Amtsgericht Lüneburg

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Status: Sicherungsmaßnahmen

Bundesland: Niedersachsen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 05.01.2025

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Amtliche Veröffentlichung vom: 05.01.2025

46 IN 77/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der E & B Rail Service GmbH, Lerchenweg 11, 21217 Seevetal, E & B Rail Service GmbH, vertr. d. d. GF (AG Lüneburg, HRB 210667), vertr. d.: Erdal Bülbül, Zeidlerstr. 61, 21107 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 03.01.2025 um 11.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131-2010-0, Fax: 04131-2010-14, E-Mail: [email protected] bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 03.01.2025

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