FB.i-FOOD GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

FB.i-FOOD GmbH
Peterstr. 25
52062 Aachen
Nordrhein-Westfalen

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Amtsgericht: Amtsgericht Aachen

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Büsra Nur Savas

Veröffentlicht: 23.04.2024

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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 78/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21989 eingetragenen FB.i-FOOD GmbH, Peterstr. 25, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Büsra Nur Savas,

Geschäftszweig: Betreiben von Systemgastronomie


ist am 22.04.2024, um 12:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

93 IN 78/24
Amtsgericht Aachen, 22.04.2024

Wirtschaftsgüter im Bereich Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.