Fernsehecke GmbH

Kunst & Kultur

Fernsehecke GmbH
Böckmannstraße 14a
20099 Hamburg
Hamburg

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Amtsgericht: Amtsgericht Hamburg

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Jil Ulrich Heiser, Kai-Uwe Zwede, Marco Rönnau

Veröffentlicht: 20.04.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 89/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,

Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen


ist am 19.04.2024, um 13:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 89/24
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024

Insolvenzverwalter

Arno Doebert
jur. Rechtsanwalt

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