Fernsehecke GmbH
Kunst & Kultur
Fernsehecke GmbH
Böckmannstraße 14a
20099 Hamburg
Amtsgericht Hamburg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Hamburg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Jil Ulrich Heiser, Kai-Uwe Zwede, Marco Rönnau
Veröffentlicht: 20.04.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 20.04.2024
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 113131 eingetragenen Fernsehecke GmbH, Böckmannstraße 14 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jil Ulrich Heiser, Herrn Kai-Uwe Zwede und Herrn Marco Rönnau,
Geschäftszweig: Betrieb einer Film-, TV-, Internet- u. Medienproduktion sowie einer Postproduktion. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher o. verwandter Art gründen, erwerben o. sich an ihnen beteiligen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 17.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 89/24
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2024
Insolvenzverwalter
Arno Doebert
jur. Rechtsanwalt
Gänsemarkt 45
20354 Hamburg
Email: [email protected]
Web: reimer-rae.de
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Baden-Württemberg -
Satzungszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. (2) die Verwirklichung des Satzungszwecks. Dabei wird der Satzungszweck insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb und die regelmäßige Unterhaltung des Kunsthauses Göttingen (Düstere Straße 7 in 37073 Göttingen), insbesondere als Ausstellungsort für bildende Kunst und Kultur sowie als Ort für Bildung, Vermittlung und Interaktion mit Kunst und Kultur, b) die Organisation und Durchführung von Kunst- und Kulturausstellungen, Vortrags- und sonstigen Veranstaltungen für bildende Kunst und Kultur sowie c) die Herausgabe von kulturellen und kunstwissenschaftlichen Publikationen wie Katalogen und Werkverzeichnissen, soweit sich diese Publikationen auf Kunst und Kultur beziehen, die im Kunsthaus Göttingen ausgestellt bzw. dargeboten wird.
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Verkauf, Vermarktung und Verwertung von Kunstwerken, Projektionen, angewandter Kunst und Rechten daraus, Vergabe von Lizenzen, Erstellung von Auftragsarbeiten, alle Galerietätigkeiten, künstlerische Beratung und Vermietung von Galerie und Atelier.
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