Gold Staub Zahntechnik GmbH
Medizin & Pflege
Gold Staub Zahntechnik GmbH
Auf der Schifferei 20
54470 Bernkastel-Kues
Amtsgericht Wittlich
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Rheinland-Pfalz
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Shervin Modiri
Veröffentlicht: 28.02.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 28.02.2024
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Zimmer, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier, Tel.: 0651/2006853-0, Fax: 0651/2006853-60.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 26.02.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agwil.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Insolvenzverwalter
Alexander Zimmer
Rechtsanwalt
Simeonstiftsplatz 1
54290 Trier
Email: [email protected]
Web: dhpg.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Entwicklung und Vertrieb von Produkten für die Physio-, Fitness-, Wellness-, Refreshing- und Rehamedizin
58730 Fröndenberg
Nordrhein-Westfalen -
Errichtung und Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von (Assistenz-)Dienstleistungen aller Art im Bereich der (Intensiv-)Pflege und (Intensiv-)Betreuung
47533 Kleve
Nordrhein-Westfalen -
Die Organisation und die Verwaltung im medizinischen und Pflegebereich.
45138 Essen
Nordrhein-Westfalen -
Die Entwicklung, Herstellung, internationaler Vertrieb von und Handel mit professionellen Behandlungsapparaten und Technologien sowie Ausbildungs- und Beratungstätigkeit jeweils auf dem Gebiet der Schönheitsindustrie.
22085 Hamburg
Hamburg -
- Notfallplanungen und Erstellung von Einsatzplänen im Notfall für Kliniken, Arztpraxen, Schulen, Kindergärten, Altenheime, Betriebe und Firmen; - Notfall-Reanimationstrainung nach ILCOWERC vor Ort; - Megacode Training nach LCOR/ERC vor Ort; - Bereitstellung von Megacodey-Trainern/Referenztätigkeit; Schulungen und Unterweisungen nach WPG (Defibrillatoren, AED); - Planungen von Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Schulungen und deren Durchführung in der Notfallmedizin; - Schulungen in Erste-Hilfe / Erste-Hilfe am Kind; - Beratung, Ausstattung und Umsetzung von Notfallplänen; - Planung und Durchftlhrung von Notfall- und Einsatzübungen; - Beratung bei Anschaffung von Notfallgerätschaften und Notfallausstattungen...
50668 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Import, Export, Herstellung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln (ergänzende bilanzierte Diät); wissenschaftliche Beratung und Marketingunterstützung anderer pharmazeutischer Firmen.
82538 Geretsried
Bayern -
eine gemeinnützige und anerkannte freie Trägerin der Jugendhilfe und aktiv in den Regionen Altenkirchen, Bonn, Euskirchen und Rhein-Sieg. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis dreißig Jahren, unabhängig von eigenen Möglichkeiten, Herkunft, Nationalität, Status, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung in 100 Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen.
53111 Bonn
Nordrhein-Westfalen -
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Substraten, Arrays und Microarrays für biologische, medizinische und diagnostische Anwendungen.
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Baden-Württemberg -
Der Handel von medizinischen Produkten, insbesondere In- und Auslandsgroßhandel und Handel mit nicht genehmigungs- sowie mit genehmigungspflichtigen Medizin-, Drogerie- und Pflegeprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln für alle medizinischen Einrichtungen, Drogerien, Apotheken, Praxen, Alters- und Pflegeeinrichtungen.
04229 Leipzig
Sachsen -
Entwicklung und Gestaltung einer umfassenden Gesundheits- und Sozialfürsorge für die Bürger des Erzgebirgskreises sowie insbesondere die Führung und der Betrieb von Krankenhäusern nach Maßgabe des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen und des in sonstigen einschlägigen Vorschriften festgelegten Versorgungsauftrages; Aufgabe des Klinikums ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfsleistungen Krankheiten, Leiden und Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern oder Geburtshilfe zu leisten, wobei die zu versorgenden Personen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden müssen
09456 Annaberg-Buchholz
Sachsen
Zeige 1 - 10 von 609 Ergebnissen
Seite 1 von 36
Wirtschaftsgüter im Bereich Medizin & Pflege
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Medizin & Pflege.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.