GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt)
Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung Automobil & Bikes
Der Vertrieb von Speisen und Getränken, Fahrzeughandel, Vermietung und Verpachtung von Fahrzeugen im In- und Ausland.
GREEK ACHILLES UG (haftungsbeschränkt)
Kometenweg 69
39118 Magdeburg
Telefon:
+49 391 59847153
Amtsgericht Magdeburg
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Sachsen-Anhalt
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 27.11.2024
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Amtliche Veröffentlichung vom: 27.11.2024
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Brachwitz, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, Tel.: 030/264768-0, Fax: 030/264768-40, E-Mail: [email protected], Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde kann bzw. muss in den Fällen des § 130d ZPO als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 25.11.2024
Insolvenzverwalter
Frank Brachwitz
Rechtsanwalt
KÜBLER Restrukturierung Insolvenzverwaltung
Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24
10785 Berlin
Email: [email protected]
Web: kueblerlaw.com
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Der Betrieb von Restaurants sowie die Erbringung gastronomischer Dienstleistungen.
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Berlin -
Betrieb von gastronomischen Unternehmungen, Bewirtung und Belieferung von Gästen mit Speisen und Getränken, Herstellung und Verkauf von Speisen und Getränken, Ausrichten von Feiern und Events.
22085 Hamburg
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Vermietung sowie An- und Verkauf von Kfz
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Brandenburg -
Kfz-Handel, Vermittlung, Leasing, Finanzierung sowie Handel mit Waren aller Art; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO.
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