Gustav Buck & Sohn Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Bauunternehmen
Gustav Buck & Sohn Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Brühlstraße 1
74206 Bad Wimpfen
Amtsgericht Frankfurt am Main
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Insolvenzeröffnung
Bundesland: Baden-Württemberg
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Buck Holding GmbH
Veröffentlicht: 20.03.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 20.03.2024
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: [email protected], Internet: www.brinkmann-partner.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.07.2024, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
> Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.05.2024,
> dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
v_nomba_G wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.03.2024
Insolvenzverwalter
Jan Markus Plathner
Rechtsanwalt
B&P Brinkmann & Partner
Colmarer Straße 5
60528 Frankfurt
Email: [email protected]
Web: brinkmann-partner.de
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Bauüberwachung und Generalunternehmertätigkeit im mehrgeschossigen Wohnungsbau, Ausführung des Maurer- und Betonbauhandwerk im Hoch- und Tiefbau.
15910 Bersteland
Brandenburg -
Die Durchführung von Arbeiten im Bereich des Trockenbaus, des Garten- und Landschaftsbaus nebst Außenanlagen und Pflasterarbeiten sowie Arbeiten als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Parkett- und Estrichleger.
67549 Worms
Rheinland-Pfalz -
Im Rahmen einer aktuellen Recherche konnten wir nicht feststellen, ob das Unternehmen derzeit (noch) aktiv ist. Ein Kontakt mit dem Unternehmen konnte trotz intensiver Recherchebemühungen nicht hergestellt werden. Der uns zuletzt bekannte Telefonanschluss ist nicht mehr geschaltet. Die genannten Angaben beziehen sich auf den letztbekannten Stand des Unternehmens. Hochbau und Tiefbau, Verkauf von Baumaterialien und Immobilien sowie der Import und Export von Baumaterialien und Maschinen.
50674 Köln
Nordrhein-Westfalen -
Betrieb eines Bauunternehmens.
74842 Billigheim
Baden-Württemberg -
Die Oberflächenversiegelung mit keim- und virenabtötenden Substanzen sowie damit verbundene Desinfektionsarbeiten einschließlich des Verkaufs und Vertriebs von keim- und virentötenden Mitteln sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft weitere sonstige Dienstleitsungen, u. a. Hausmeistertätigkeiten und Kleintransporte bis 3,5 t (z. B. Umzüge). Ferner erbringt die Gesellschaft Tiefbauarbeiten, Kabelverlegung, Erdtransporte, Ausschachten, Rollierungsarbeiten, Ausheben von Gräben, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, einfache Planierungen, Erdkabelverlegung, Glasfaserkabelverlegung, Leerrohr verlegen sowie dazugehörige Arbeiten im Sinne des ordentlichen Rückbaus zum Wiederverschluss, sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem Erdbewegungsarbeiten, Pipelineverlegungen, Waldwegebefestigungen. Wiederherstellen von Straßenbelägen in Verbindung mit vorausgegangenen selbst durchgeführten Tiefbaumaßnahmen (etwa wenn eine Straße gequert werden musste) und das Anlegen von befahrbaren Wegen, Plätzen und Parkflächen im Zusammenhang mit (landschafts-) gärtnerisch geprägten Anlagen, sowie alle zur Förderung dieses Gesellschaftszwecks geeigneten Handlungen.
55252 Mainz-Kastel
Hessen -
Die Planung, der Vertrieb und der Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie die Unternehmensberatung.
41068 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen -
Tief- und Straßenbau.
46514 Schermbeck
Nordrhein-Westfalen -
Kabelnetzleitungstiefbau, Erdarbeiten, Tiefbau inklusive Verlegung von Medien, Rohren und Kabeln sowie Vermietung von Bauausrüstung
64673 Zwingenberg
Hessen -
Baugeschäft, die Firma ist überwiegend im Hochbau tätig.
25746 Heide
Schleswig-Holstein -
Die Vorbereitung und/oder Durchführung von Baumaßnahmen als Bauträger.
07407 Rudolstadt
Thüringen
Zeige 1 - 10 von 585 Ergebnissen
Seite 1 von 29
Wirtschaftsgüter im Bereich Bauunternehmen
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Bauunternehmen.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.