HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH

Stahl & Metall

HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH
Rudolph-Glauber-Straße 6
06749 Bitterfeld-Wolfen
Sachsen-Anhalt

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Amtsgericht: Amtsgericht Leipzig

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
André Bäsler

Veröffentlicht: 23.02.2024

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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte: Böhret Sehmsdorf Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Maxstraße 8, 01067 Dresden, Gz.: 001035-23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
- vorläufiger Insolvenzverwalter -

|
ergeht am 22.02.2024 um 10:45 Uhr nachfolgende Entscheidung:


1. Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 wird in Ziff. 3 (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt) aufgehoben.

2. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

3. Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 aufrechterhalten.




Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Insolvenzverwalter

Franz-Ludwig Danko
Rechtsanwalt

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