MWT GmbH
Maschinenbau
Entwicklung, Fertigung, Vertrieb von elektronischen Komponenten, Schraub- und Montagewerkzeugen, Montageeinrichtungen, Prüf- und Sicherheitstechnik, sonstigen maschinellen Anlagen und Werkzeugen, insbesondere für die Automobilindustrie, Projektplanung.
MWT GmbH
Brookstieg 18
22145 Stapelfeld
Telefon:
+49 40 2442459-70
www.mwt-hh.de
Amtsgericht Reinbek
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Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Schleswig-Holstein
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 10.01.2025
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Amtliche Veröffentlichung vom: 10.01.2025
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MWT GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Brookstieg 18, 22145 Stapelfeld
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 2549 RE
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.01.2025 um 14:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg, Telefon: 040 6505259-0, Telefax: 040 6505259-59.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 08.01.2025
Insolvenzverwalter
Gideon Böhm
Rechtsanwalt
Moorfuhrtweg 11
22301 Hamburg
Email: [email protected]
Web: muenzel-boehm.de
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Gegenstand des Unternehmens ist Planung, Entwicklung und industrielle Fertigung von Hydraulik- und Pneumatikbauteilen sowie systemtechnischen Komponenten einschließlich des Handels hiermit und allen die Automationstechnik betreffenden Bauteilen und Waren.
49586 Neuenkirchen
Niedersachsen -
Herstellung und Vertrieb von Erzeugnissen in der Fördertechnik, Dampf- und Druckbehälterbau, Energietechnik, Teilbau von Offshoreanlagen, Montagearbeiten. Der Vertrieb und die Herstellung von Behältern, Rohrleitungen, Kaminen und Sonderkonstruktionen aus Stahl sowie Stahlbau und Rohr-an-Rohr-Konstruktionen. Herstellung und Vertrieb weltweit von Rohrleitungen für industrielle Filter- und Entstaubungsanlagen und Stromrohrtrockner für die Holzindustrie sowie Produkten aller Art für den Stahl- und Apparatebau, u.a. Großbehälter und Sonderkonstruktionen, Schlauchfiltergehäuse, Naßwäscher, Silos und Abgaskamine.
49413 Dinklage
Niedersachsen -
Gegenstand des Unternehmens sind die Fertigung und der Vertrieb von computergesteuerten Werkzeugmaschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
37412 Herzberg
Niedersachsen -
Produktion von Maschinenbauerzeugnissen, Großvorrichtungen, Schweißvorrichtungen, Sondermaschinen, Industriemontagen und Service.
01917 Kamenz
Sachsen -
Vertrieb von Kälte-, Klima- und wärmetechnischen Anlagen.
76437 Rastatt
Baden-Württemberg -
Reparaturen, Instandsetzungen und Wartungsarbeiten an Industrieanlagen; Projektberatung, die einer gesonderten staatlichen Genehmigung bedürfen; Stahl-, Anlagen- und Rohrleitungsbau; Metall- und Maschinenbau.
06237 Leuna
Sachsen-Anhalt -
Die Beratung und Entwicklung von Technologie im Bereich Industrie und Automotive.
74076 Heilbronn
Baden-Württemberg -
die Entwicklung von Geräten und Anlagen für Haushalt, Gewerbe und Industrie, die Entwicklung von Softwarelösungen, Prozessen und die technische Beratung zum Gegenstand hat.
75181 Pforzheim
Baden-Württemberg -
Handel mit Material, Maschinen und Bedarfsgegenständen für das graphische Gewerbe und die Industrie, deren Instandsetzung, Wartung und Pflege (Service), die Herstellung dieser Erzeugnisse sowie die Übernahme von Handelsvertretungen und die Durchführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte.
22339 Hamburg
Hamburg -
Konstruktion und Herstellung von Modelleinrichtungen für Gießereien und Erstellen von Karosseriemodellen und Fräsdienstleistungen.
66877 Ramstein-Miesenbach
Rheinland-Pfalz
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