QLIP Services GmbH

Sicherheitsdienstleistung

QLIP Services GmbH
Wendenstraße 309
20537 Hamburg
Hamburg

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Amtsgericht: Amtsgericht Hamburg

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Moustafa Ahmed Soliman Deghidy

Veröffentlicht: 10.04.2024

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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 86/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1780109 eingetragenen QLIP Services GmbH, Wendenstraße 309, 20537 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moustafa Ahmed Soliman Deghidy,

Geschäftszweig: Lagerarbeit, Be- und Entladung von Containern, Revierdienst, Empfangsdienst,Observation, Brandwachen, Baustellen Sicherungsposten, Ordnerdienste, Transportarbeiten, Reinigungsarbeiten.


ist am 08.04.2024, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 86/24
Amtsgericht Hamburg, 08.04.2024

Insolvenzverwalter

Tobias Brinkmann
Rechtsanwalt

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