Residenz an der Nidda GmbH

Agrar & Tiere

Residenz an der Nidda GmbH
Am heiligen Kreuz 9
63667 Nidda
Hessen

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Amtsgericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen)

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Mateusz Kowalski

Veröffentlicht: 16.04.2024

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60 IN 62/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Residenz an der Nidda GmbH, Am heiligen Kreuz 9, 63667 Nidda (AG Friedberg (Hessen), HRB 10476), vertr. d.: Mateusz Kowalski, Eilendorfer Straße 215, 52078 Aachen, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2024 um 14:05 Uhr die partiell starke Insolvenzverwaltung angeordnet worden.


Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Friedberg (Hessen), 22.04.2024

Insolvenzverwalter

Julia Kappel-Gnirs
Rechtsanwältin

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