Riffelmacher & Weinberger Christbaumschmuck-Fabrik GmbH & Co. KG
Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Herstellung und Import von Weihnachtsschmuck sowie Frühjahrs- und Osterartikeln;
Riffelmacher & Weinberger Christbaumschmuck-Fabrik GmbH & Co. KG
Norisstr. 1
91154 Roth
Telefon:
+49 9171 9644-0
www.riffelmacher.de
Amtsgericht Nürnberg
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Status: Sicherungsmaßnahmen
Bundesland: Bayern
vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Veröffentlicht: 21.12.2024
ID wurde in die Zwischenablage kopiert.
Amtliche Veröffentlichung vom: 21.12.2024
In dem Verfahren über den Antrag d.
Riffelmacher & Weinberger Christbaumschmuck-Fabrik GmbH & Co. KG, Norisstraße 1,
91154 Roth, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Riffelmacher & Partner Ver-
waltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Eitel Michael Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 3643
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regens-
burg, Gz.: 000916-24 SP-zm
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 In-
sO)
wird am 19.12.2024 um 13:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Daniel Barth, Ostendstraße 100,
90482 Nürnberg, Telefon: +49(911)999099-0, Telefax: +49(911)999099-50, Email:
[email protected].
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu-
stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel-
lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9
Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann-
ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist
ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine an-
waltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal-
ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt
den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei-
ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do-
kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In
diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende
Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung
ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
48 Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per-
son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal-
tungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin-
sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be-
sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils
geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.12.2024
Insolvenzverwalter
Daniel Barth
Rechtsanwalt
Am Stadtpark 2
90409 Nürnberg
Email: [email protected]
Web: pluta.net
Insolvenzverwalter kontaktieren
€69,90 /Monat
inkl. MwSt. | monatlich kündbar
Jetzt freischalten- Frühwarnsystem
- Alle Firmeninsolvenzen im Blick
- Insolvenzverwalter-Datenbank
- Kontakt zum Insolvenzverwalter
- Monatlich kündbar
weitere Insolvenzen aus der Branche
Knüpfen Sie Kontakte um eine Geschäftsbeziehung aufzubauen.
Hier finden Sie 10 Gründe, warum Sie diese Chance nutzen sollten.
-
Import, Export, Herstellung und Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Lebensmitteln (ergänzende bilanzierte Diät); wissenschaftliche Beratung und Marketingunterstützung anderer pharmazeutischer Firmen.
82538 Geretsried
Bayern -
Verkauf und Bau von Schwimmbädern und Wellnessanlagen (wie z. B. Saunen, Infrarotkabinen und Whirlpools) sowie sämtliche Montage-, Dienst- und Serviceleistungen in diesem Zusammenhang und Verkauf von entsprechendem Zubehör im Geschäft und im Online-Shop.
93437 Furth im Wald
Bayern -
Die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln.
21073 Hamburg
Hamburg -
Handel und Internetverkauf, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Zertifizierung, Handel mit Heizkesseln und Heizgeräten.
67547 Worms
Rheinland-Pfalz -
Import und Vertrieb, Durchfuhr und Export von Einbauküchen, Teilen und Ersatzteilen hierfür, elektrischen Küchengroßgeräten, Abwasseranlagen, Abwasseranlagentechnik und Komponenten
45889 Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen -
Vertrieb von Dekoartikeln
87700 Memmingen
Bayern -
Ein- und Verkauf von Einrichtungsgegenständen, Ein- und Verkauf von Damen- und Herrenoberbekleidung sowie der Betrieb eines Bestattungsunternehmens.
46348 Raesfeld
Nordrhein-Westfalen -
Der Handel mit Zuckerersatzstoffen und Superfood.
12307 Berlin
Berlin -
Der Handel mit Baustoffen, Keramik, Kunst-, Natur- und anderen natürlichen oder künstlich hergestellten Hartgesteinen und die Erbringung von dazugehörigen Beratungs-, Montage-, Planungs- und Servicedienstleistungen
40764 Langenfeld
Nordrhein-Westfalen -
Der Handel mit und der technische Support von Marinetechnik. Handel mit technischen Schiffsausrüstungsgegenständen und Vermittlung von Schiffsreparaturen.
24576 Bad Bramstedt
Schleswig-Holstein
Zeige 1 - 10 von 1530 Ergebnissen
Seite 1 von 108
Wirtschaftsgüter im Bereich Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel
Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.
Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter
Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Einzelhandel, Großhandel & Onlinehandel.
Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung
Ersteigern Sie Ihre Immobilie zum Schnäppchenpreis. Im Immobilienkalender finden Sie bundesweit alle Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Hotels- und Gaststätten sowie Garagen –vielfach mit ausführlichen Gutachten/Exposés, Originalbildern und allen wichtigen Informationen, die Sie benötigen, um erfolgreich eine Immobilie zu ersteigern.
Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen
Ersteigern Sie bei Online-Versteigerungen, Auktionen oder Präsenz-Versteigerungen Ihr Traumobjekt zum Schnäppchenpreis. Im Auktionskalender finden Sie bundesweit alle Versteigerungen von Landwirtschaftsmaschinen & Zubehör, Baumaschinen & Zubehör, Zubehör für Maschinen, Medizinische Geräte, Zubehör für Auto & Nutzfahrzeuge, Sport & Freizeit, Gewerbliche Großgeräte, Büromöbel & -artikel, Wohnen & Möbel, Kleinwerkzeuge, Whiskey, Vodka & Congnac, Schmuck, Nutzfahrzeuge, Fertigungs- & Produktionsmaschinen, Kunstgegenstände & Sammlungen, Kleidung & Schuhe, Haushalt- & Gartengeräte, Gesundheit & Pflege, Computer & Elektronik, Autos.
Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.