Sliced Delight GmbH

Hotel & Gastronomie, Lebensmittelherstellung

Sliced Delight GmbH
Karl-Heine-Straße 93
04229 Leipzig
Sachsen

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Amtsgericht: Amtsgericht Leipzig

Status: Insolvenzeröffnung

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Alexander Doldi und Daniel Heiden

Veröffentlicht: 05.03.2024

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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1837/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sliced Delight GmbH, Karl-Heine-Straße 93, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 41607
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Doldi
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Heiden

- wurde am 28.02.2024 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Floßplatz 31, 04107 LeipzigEmail geschäftlich: info@berner-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0341 241676 0 Telefax: 0341 241676 29

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 13.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.