Textildruck Hafen GmbH

Textilhandel und -produktion

Textildruck Hafen GmbH
Drehbrückenstr. 5-11
44147 Dortmund
Nordrhein-Westfalen

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Amtsgericht: Amtsgericht Dortmund

Status: Sicherungsmaßnahmen

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in
Emir Agic

Veröffentlicht: 09.04.2024

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Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 11/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24018 eingetragenen Textildruck Hafen GmbH, Drehbrückenstr. 5-11, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Emir Agic,

Geschäftszweig: Bedrucken von und der Handel mit Textilien und Werbemitteln sowie der Import und Export und der Vertrieb von Konsumgütern aller Art


ist am 08.04.2024, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 11/24
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2024

Insolvenzverwalter

Christian Klein
Rechtsanwalt

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