TMT-Montageservice GmbH

Baunebengewerbe

Ausübung des Handwerks von Bodenleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen erlaubnisfreie Bautätigkeiten sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Abbrucharbeiten ohne Eingriff in die Statik sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Trockenbauarbeiten und Akustikbau sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen; Montage von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen u. Regale) sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Servicearbeiten; zulassungsfreie Gebäudereinigung sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen; Hausmeisterservices; Import-, Export-, Groß- und Einzelhandel von Nonfood-Produkten, insbesondere Fliesen und Baubedarf sowie Photovoltaik- und Solaranlagen; Vertrieb und Vermittlung von modernen Bauelementen z. B. Photovoltaik- und Solaranlagen; Montage von Photovoltaik- und Solaranlagen; Transporte bis 3,5 Tonnen; Beratung über Photovoltaik- , Solar- und Energieanlagen.

TMT-Montageservice GmbH
Elsenheimerstraße 15
80687 München
tmt-montage-service.de

Amtsgericht München

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Status: Insolvenzeröffnung

Bundesland: Bayern

vertreten durch den/die Geschäftsführer/-in

Veröffentlicht: 06.10.2025

ID wurde in die Zwischenablage kopiert.

Amtliche Veröffentlichung vom: 13.12.2025

Amtsgericht Musterhausen, Aktenzeichen: XYZ IN 23/32324

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Baunebengewerbe

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Wirtschaftsgüter im Bereich Baunebengewerbe

Hier können Sie unter Umständen Wirtschaftsgüter direkt über den Insolvenzverwalter oder auf einer anschließenden Versteigerung erwerben. Nehmen Sie persönlichen Kontakt zum Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer auf und bekunden Sie schon im Vorfeld Ihr Interesse.

Kundenstämme, Mitarbeiter und Wirtschaftsgüter

Bei einer Insolvenz können Sie mit dem Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer sprechen. Im Insolvenzkalender finden Sie alle wichtigen Adressen. Knüpfen Sie Kontakte um z.B. Kundenstämme, Mitarbeiter oder Wirtschaftsgüter zu erwerben bei Baunebengewerbe.

Immobilien in der Zwangs- und Teilungsversteigerung

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Objekte aus der Insolvenz und öffentliche Versteigerungen

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Hinweis
Nicht bei allen Insolvenzen kommt es zur Verwertung von Wirtschaftsgütern.